Schulbeginn nach den Herbstferien

Wie bereits von den vorhergehenden Ferien bekannt, ist auch nach den Herbstferien die Reiserückkehrerklärung notwendig. Hier das Formular mit den aktuellen Regeln:

Urlaubsrückkehrer Herbstferien 2021.pdf

Ohne die unterschriebene Erklärung ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Daher bitte unbedingt die Erklärung mitbringen.

Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 12 und die externen Profile des Jahrgangs 11 schicken bitte einen Scan oder ein Foto der Reiserückkehrerklärung bis Sonntag, 17.10.2021 an ihre Tutorin bzw. ihren Tutor.

Schülerinnen und Schüler, die am ersten Schultag nicht anwesend sind, reichen die Erklärung am Tag ihrer Rückkehr vor der 1. Stunde im Sekretariat ein.

Nur bei Auslandsreisenden: Die in der Erklärung geforderten Belege beziehen sich auf die Testbescheinigung bzw. auf Impfung und Genesung. Wer den Impfnachweis oder den Genesenenstatus bereits im Sekretariat vorgelegt hat, muss die Dokumente nicht beilegen. Bitte kurz auf dem Formular vermerken.

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